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Personalwirtschaft / Baulohn

Die Lohnbuchhaltung, insbesondere die Abwicklung von Baulöhnen, hat sich durch die immer schneller ändernden gesetzlichen Vorschriften und durch die rasant zunehmende Zahl der Meldungen an die Finanzbehörden und Sozialversicherungsträger zu einer komplexen und zeitaufwändigen Materie entwickelt. Mit der Software der DATEV e.G. erstellen unsere qualifizierten Mitarbeiter Ihre laufende Lohnbuchhaltung einschließlich aller Meldungen an Finanzbehörden und Sozialversicherungsträger. Unsere Dienstleistungen in diesem Bereich sind vielfältig und umfassend.

  • Meldungen, An- und Abmeldungen 
  • Vorweg- und Simulationsabrechnungen 
  • Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung (und sofern gewünscht Versendung an die Mitarbeiter) 
  • Führen der Lohnkonten 
  • Erstellen der Beitragsnachweise und Lohnsteueranmeldungen 
  • Erstellung des Lohnjournals 
  • Erstellung der Statistiken für Landes- und Bundesbehörden
  • Unterstützung bei Prüfungen durch die Steuerbehörden oder Sozialversicherungsträger
  • Erstellung Baulohn

Die Lohnbuchhaltung, insbesondere die Abwicklung von Baulöhnen, hat sich durch die immer schneller ändernden gesetzlichen Vorschriften und durch die rasant zunehmende Zahl der Meldungen an die Finanzbehörden und Sozialversicherungsträger zu einer komplexen und zeitaufwändigen Materie entwickelt. Mit der Software der DATEV e.G. erstellen unsere qualifizierten Mitarbeiter Ihre laufende Lohnbuchhaltung einschließlich aller Meldungen an Finanzbehörden und Sozialversicherungsträger. Unsere Dienstleistungen in diesem Bereich sind vielfältig und umfassend.

  • Meldungen, An- und Abmeldungen 
  • Vorweg- und Simulationsabrechnungen 
  • Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung (und sofern gewünscht Versendung an die Mitarbeiter) 
  • Führen der Lohnkonten 
  • Erstellen der Beitragsnachweise und Lohnsteueranmeldungen 
  • Erstellung des Lohnjournals 
  • Erstellung der Statistiken für Landes- und Bundesbehörden
  • Unterstützung bei Prüfungen durch die Steuerbehörden oder Sozialversicherungsträger
  • Erstellung Baulohn